Einmal im Jahr ist es so weit, die Steuererklärung steht an. Der eine muss sie abgeben, der andere möchte es, um womöglich noch Geld zurückzubekommen. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitnehmer und Selbstständige unterschätzen ist die Vielfalt der Positionen, die von der Steuer abgesetzt werden kann. Die folgende Checkliste unterstützt Sie dabei, wirklich alles vom Fiskus mitzunehmen, was möglich ist!

Werbungskosten nicht nur für Selbstständige interessant – hier können auch Arbeitnehmer etwas zurückholen

Die Lohnsteuer führt der Arbeitgeber direkt an das Finanzamt ab, auf dem Konto landet nur der Nettolohn. Obwohl es eigentlich keine Pflicht ist, entscheiden sich viele Arbeitnehmer dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Grund dafür ist, dass auch Angestellte die Möglichkeit haben, diverse Kosten von der Steuer abzusetzen. Ganz besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten Werbungskosten, die von Selbstständigen regelmäßig genutzt werden. Hier ein kleiner Überblick, was alles zu den Werbungskosten gehört:

Das Homeoffice

Die Unternehmen halten vermehrt am Homeoffice fest und das kann echtes Geld für Arbeitnehmer bedeuten. Wer zumindest einen Teil seines Arbeitsalltags im eigenen Heimbüro verbringt, kann pro Tag insgesamt fünf Euro absetzen. Maximal sind pro Jahr allerdings nur 600 Euro absetzbar, das entspricht der Homeoffice-Pauschale von Selbstständigen.

Anders sieht es aus, wenn ein spezielles Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Hier können deutlich höhere Beträge von der Steuer abgesetzt werden, sofern einige Grundvoraussetzungen umgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Der Raum muss ausschließlich zur Ausführung der Arbeit genutzt werden. Schon ein Fernseher kann dazu führen, dass das Finanzamt das „Büro“ nicht als solches anerkannt.
  • Das Heimbüro muss gesondert verschließbar sein und darf anderen Familienmitgliedern nicht zugänglich gemacht werden.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann das Arbeitszimmer als solches beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden. Maximal können hierfür pro Jahr 1.250 Euro anerkannt werden.

Wichtig: Es ist denkbar, dass das Finanzamt eine Kontrolle durchführt, um die Angaben zu überprüfen. Es lohnt sich nicht zu tricksen, die Konsequenzen bei Falschangaben sind fatal!

Die Pendlerpauschale

Wer täglich zu seinem Arbeitsort pendeln muss, hat Anrecht auf die sogenannte Pendlerpauschale. Pro Tag und gefahrenem Kilometer können bis zu 0,30 Euro abgesetzt werden. Sofern der Arbeitsweg mehr als 20 Kilometer beträgt, wird ab dem 21. Kilometer ein Betrag von 0,35 Euro als absetzbar anerkannt.

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Ob die Kilometer mit dem eigenen Auto, dem E-Bike (oder Fahrrad) oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, spielt keine Rolle!

Kosten für die Versicherung – ein Teil ist von der Steuer absetzbar

Das Thema Buchhaltung kann anstrengend sein, rentiert sich aber spätestens bei der Steuererklärung. Nicht nur Homeoffice und Fahrtkosten sind absetzbar, auch der sogenannte Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Versicherungen, die zur Absicherung der eigenen Person genutzt werden. Für Selbstständige gilt hier eine jährliche Grenze in Höhe von 2.800 Euro, bei Arbeitnehmern reduziert sich der Betrag auf maximal 1.900 Euro. Neben Kranken- und Pflegeversicherung ist im Steuerformular Platz für:

  • Haftpflichtversicherungen
  • Berufsunfähigkeits-, oder Arbeitslosenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Mitgliedbeiträge zu Sportvereinen

Tipp: Werden die Grenzen trotz aller Versicherungen noch nicht erreicht, kann auch die freiwillig geleistete Altersvorsorge als Vorsorgeaufwand angerechnet werden.

Grenzen bei der KFZ-Steuer – nicht in jedem Fall absetzbar

Die steuerliche Absetzbarkeit der KFZ-Steuer hängt von der Nutzung des PKW ab. Wenn mehr als 90 % der Fahrzeit auf private Nutzung entfallen, ist keine Möglichkeit zum Absetzen gegeben. Wer das Auto hingegen überwiegend beruflich nutzt, kann die Steuer in der Einkommenssteuererklärung angeben und absetzen.

Wichtig: Es reicht nicht, die Kilometer im Formular einzutragen. Um die berufliche Nutzung nachzuweisen, müssen Verbraucher ein Fahrtenbuch führen! Die tatsächlich beruflich geleisteten Kilometer werden dann anhand des Kilometerstandes berechnet. Wer als Selbstständiger ein Auto kauft kann auch den Kaufpreis und die Kosten statt einer Pauschale geltend machen. Auch hier gilt es ein Fahrtenbuch zu führen.

Schule, Betreuung und Universität – was Familien absetzen können

Eltern mit studierenden oder schulpflichtigen Kindern haben weitere Möglichkeiten, Positionen von der Steuer abzusetzen. So können beispielsweise in einer maximalen Höhe von 5.000 Euro die Gebühren für Privatschulen des Nachwuchses abgesetzt werden. Es gelten maximal 30 % der Gesamtkosten als absetzbar. Diese Regelung gilt nicht für offizielle Hochschulen, sondern nur für Privatschulen!

Weitere 4.000 Euro können Eltern absetzen, deren Kinder von einer Tagesmutter, Babysittern oder Kindergärten betreut werden. Bis zu 2/3 der Gesamtkosten können von den Steuern abgesetzt werden.

Fazit: Steuerformular sorgfältig ausfüllen und keine Positionen vergessen

Die Steuer hat man lieber schnell erledigt, Sorgfalt zahlt sich allerdings aus. Je genauer alle wichtigen Positionen angegeben werden, desto mehr gibt es zurück. Arbeitnehmer dürfen sich über eine Rückzahlung freuen, Selbstständige profitieren von einer Reduktion der Steuerlast.