Insbesondere in Fachartikeln liest man häufig von einem Keylogger – was ist das? Bei einem Keylogger handelt es sich um Hard- oder Software, die sämtliche an einem Rechner getätigten Tastatureingaben überwacht und aufzeichnet. Auf diese Weise werden also samtliche Texteingaben abgesichert und können im Nachhinein von demjenigen, der den Keylogger installiert hat, eingesehen werden.

Wofür lassen sich Keylogger einsetzen?
Die von einem Keylogger erhobenen Daten können also sehr wertvoll für einen Einblick in die Geschehnisse auf einem Rechner sein. So kann im Prinzip beispielsweise festgestellt werden, ob der eigene private Computer während der eigenen Abwesenheit von Mitbewohnern oder Familienangehörigen genutzt wird. Ebenso kann eingesehen werden, ob der Sohn wirklich an seinen Hausaufgaben gearbeitet hat oder aber doch wieder einmal mit den Freunden gechattet wurde. Besonders nützlich kann es dabei für viele Anwendungsfälle sein, sich die erhobenen Daten einfach und unkompliziert übers Internet als E-Mail zuschicken zu lassen.

DatensucheKeylogger:Hard- und Software-Keylogger
Hierbei unterscheidet man zwischen den Software-Keyloggern, wie dem Wolfeye Keylogger, welche als Programm auf dem Rechner installiert werden und für die kein Erwerb zusätzlicher Hardware notwendig ist, und den in Form von Hardware umgesetzten Hardware-Keyloggern. Beide haben verschiedene Vor- und Nachteile. Ein Hardware-Keylogger, wie es sie bei Amazon gibt, wird zwischen die zu überwachende Tastatur und den Computer gesteckt. Die getippten Zeichenketten werden in diesem Fall auf dem internen Speicher des Gerätes abgesichert. Allerdings kann dieses im Prinzip vom Nutzer des Rechners entdeckt werden, beispielsweise dann, wenn eine neue Tastatur eingesteckt wird. In diesem Falle können die weiteren Aufzeichnungen auch effektiv unterbunden werden, indem das Gerät einfach für die Dauer der Nutzung des Rechners entfernt wird. Die Software-Keylogger bleiben für Nutzer ohne entsprechende Kenntnisse und Administrator-Status dabei nach der Installation in vielen Fällen absolut unsichtbar. Lediglich die unter Umständen unverschlüsselt gespeichterten Logdateien können ein Hinweis auf einen Keylogger sein. Daher lassen sich die Daten oft auch per Email an eine eingestellte Adresse verschicken. Wie schaute s aus mit dem Datenschutz – ist es rechtlich unbedenklich, die sich bietenden Möglichkeiten auch zu nutzen?

Ist die Nutzung von Keyloggern legal?
Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten. Besonders kann die tatsächliche Rechtslage sich ändern. Es gilt immer den Datenschutz, das Recht auf Privatsphäre sowie das Briefgeheimnis zu berücksichtigen. (vgl Das Ausspähen von Daten) Wie weit darf die Überwachung mit der Hilfe von Keyloggern dabei gehen, bevor man sich rechtlich auf wackeligen Boden begibt? Diese Frage lässt sich allgemein nicht beantworten: Es kommt immer auf den konkreten Anwendungszweck an. Man kann davon ausgehen dass der Einsatz an fremden Computern strafbar ist.

So spricht wohl nichts dagegen den eigenen Rechner mit der Hilfe eines Keyloggers auf unerwünschte Nutzung ohne eigenes Einverständnis hin zu überwachen.

Anders sieht es aber aus, wenn in der Arbeitswelt ein Keylogger eingesetzt werden soll, um das Nutzungsverhalten der Mitarbeiter in einer Firma zu protokollieren. Hier dürfen auf keinen Fall einfach allgemein alle eingetippten Zeichenketten abgespeichert und eingesehen werden. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass der Arbeitsrechner etwa für das am Arbeitsplatz untersagte private Surfen im Netz genutzt wird, dann ist eine Überwachung dagegen unter Umständen gestattet. Betriebsrat und Mitarbeiter müssen auf jeden Fall informiert werden. Hier sollte auf jeden Fall die Rechtsabteilung zu Rate gezogen werden.

Zum Schutz der eigenen Kinder sind Keylogger ein gutes Mittel. So können Eltern einen Chatverlauf auf gefährliche Begegnungen hin überprüfen. Wenn Sie einen Keylogger zu Überwachung des Verhaltens der eigenen Kinder im Internet zu nutzen wollen sollten Sie dennoch die Kinder informieren.

Voraussetzung ist dabei, dass diese Kinder noch nicht volljährig sind und man das Sorgerecht für sie besitzt. Besonders bei älteren Kindern gilt es aber, die Fürsorgepflicht mit dem Recht auf Privatsphäre abzuwägen. Komplizierter ist der Fall auch bei der gemeinschaftlichen Nutzung eines gemeinsamen PCs. Hier müssen zumindest alle volljährigen Nutzer im Voraus ihr Einverständnis zum Einsatz eines Keyloggers geben. Rechtlich in jedem Fall bedenklich ist etwa auch, den Partner ohne andere Dritte ohne ihr Wissen mit einer Keylogging-Software zu überwachen.

Fazit
Keylogger können in der Praxis bei der Aufklärung von Sachverhalten sinnvoll und hilfreich sein, und vor Gefahren schützen. Bei der Rechtslage gilt als gute Richtlinie: Ein Ausspionieren ist nicht zulässig. Sobald Dritte ohne ihr Wissen und Einverständnis überwacht werden sollen, sollte man sich genauer über die rechtlichen Grundlagen informieren.