Das Internet bietet viele Möglichkeiten sich selbstständig zu machen. Neben der Selbstverwirklichung und dem Spaß an der Arbeit gibt es allerdings auch die, für wohl die Meisten lästige, Pflicht zur Buchführung und die Abgabe einer Steuererklärung. Die Steuererklärung ist zu Beginn mit der Selbstständigkeit bis zu gewissen Gewinngrenzen noch recht einfach, für die Gewinnermittlung reicht eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung. Hier werden die Einnahmen und die Ausgaben (Abschreibungen) gegeneinander aufgerechnet.

KasseWas ist die Abschreibung?

Die Abschreibung wird auch als steuerliche Absetzung bezeichnet und bedeutet, dass langlebige Wirtschaftsgüter in anteiligen Beträgen auf die Steuerlast angerechnet werden. Das Prinzip des Absetzens basiert auf der Verteilung der betrieblichen Nutzung und wird daher auch Absetzung vor Abnutzung, kurz AfA genannt. Für den steuerpflichtigen Selbstständigen bedeutet das, dass er die Anschaffung sofort und in einer Summe bezahlen muss, sie aber über mehrere Jahre anteilig in der Steuererklärung geltend machen kann.

Unterschiede zwischen geringfügigen und langlebigen Wirtschaftsgütern

Anschaffungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro Netto fallen nicht unter die Abschreibungsregelung und werden über die klassischen Betriebsausgaben abgerechnet. In der Behandlung erhalten sie die gleiche Position wie Verbrauchsmaterialien oder Rechnungen für Dienstleistungen. Kosten die selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 410 Euro Netto, werden diese ebenfalls im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben und im Buchungskonto zu einer Position zusammengefasst. Wirtschaftsgüter ab 410 Euro Nettowert müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wenn sie zu den langlebigen Gütern gehören.

DienstwagenDazu zählen zum Beispiel Büromöbel oder Arbeitsmaschinen, Firmenautos und hochpreisige Technik für Büro und Gewerbe. Hier ist eine sofortige Absetzung über die Betriebsausgaben nicht möglich, wodurch von einer Abschreibung Gebrauch gemacht wird. Zusätzlich gibt es eine Sammelposten-Grauzone, die sich nur in wenigen Fällen wirklich lohnt und in der Steuererklärung nur Berücksichtigung finden sollte, wenn die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit in einem Bereich liegen, in dem eine Steuererstattung realistisch ist und die Anrechnung der Ausgaben rechtfertigt.

Fakten und Fristen zur Abschreibung

Seit 2011 gibt es in der Abschreibung eine vorübergehende Regelung, die eine lineare Absetzung der Wirtschaftsgüter erlaubt. Für den Selbstständigen heißt das, dass er den Kaufbetrag in gleiche Summen aufteilt und über die gesetzliche Abschreibungsfrist verteilt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in der AfA Tabelle festgelegt, da verschiedene Anschaffungen mit individuellen Abschreibungsfristen einhergehen. Diese berechnen sich anhand der durchschnittlichen Lebensdauer von Möbeln oder Autos und binden den Unternehmer an eine gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Abschreibung. Bei langlebigen Möbeln oder der Anschaffung von Firmenfahrzeugen beträgt die Absetzungsfrist mehrere Jahre. Interessanterweise sind die Abschreibungsfristen bei Möbeln (13J.) länger als bei Autos (6J) (siehe Infos). In dieser Zeit kann der Selbstständige die lineare oder gestaffelte Abschreibung in Anspruch nehmen. Eine vollständige Absetzung der Gesamtsumme ist ausgeschlossen.

Investitionsabzugsbetrag
Kleinunternehmer und Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro können Abschreibungen auf geplante Anschaffungen vorwegnehmen und erhalten damit die Möglichkeit, zu versteuernde Gewinne gezielt zu beeinflussen. Diese Methode wird als Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, bezeichnet und dient kleinen, aber auch mittelständischen Betrieben mit geringem Jahresumsatz als Basis für mögliche Anschaffungen. Von dieser Praktik sollte nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Anschaffung bereits beschlossen ist und tatsächlich vorgenommen wird. Anderenfalls zahlt der Steuerpflichtige für unberechtigt erhaltene Investitionsabzugsbeträge, die vom Finanzamt als Gewinnrücklage eingestuft wird, einen Strafzins von 6 Prozent pro Jahr oder muss den Betrag an den Fiskus zurückzahlen.

Fazit – Abschreibungen bringen nicht immer Vorteile

Zum Absetzen von Wirtschaftsgütern müssen Unternehmer wissen, dass eine steuerliche Anrechnung und Rückerstattung nur erfolgt, wenn an das Finanzamt zu entrichtende Steuerbeträge fällig werden. Liegen die Ausgaben über den Einnahmen und der Selbstständige muss dementsprechend keine Steuer zahlen, ist eine Abschreibung nicht sinnvoll. Für Existenzgründer bringt die Abschreibung nur wenig Vorteile, da alle Anschaffungen zur Unternehmensgründung vorab getätigt werden müssen und nicht in den Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Wenn sich im Wirtschaftsjahr ein steuerlicher Gewinn ergibt, bringt das vorweggenommene Absetzen der angeschafften Wirtschaftsgüter eine kleine Erleichterung und gibt im Folgejahr die Möglichkeit, den zu versteuernden Gewinn in geringer Weise zu beeinflussen. Das sich zwischen den Ausgaben für Anschaffungen und der steuerlichen Anrechnung bei Abschreibungen ein großer Zeitraum befindet, ist für junge Unternehmer und Existenzgründer das größte Problem. Ob eine Absetzung im Einzelfall lohnt, lässt sich durch einen Blick in die AfA Tabelle erkennen.